Die Grafik gibt eine Übersicht über die Schulkonferenz als zentrales Mitwirkungsorgan für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Schulleitung und Lehrerkollegium. Informationen über Zusammensetzung und Aufgaben der einzelnen Mitwirkungsorgane finden sich unter der Grafik.
Die Schulpflegschaft
… besteht aus allen Klassen- und Jahrgangspflegschaftsvorsitzenden. Diese wählen aus ihren Reihen eine/n Vorsitzenden sowie dessen /deren Vertreterin. Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen.
Aufgaben: Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern des Konrad-Adenauer-Gymnasiums gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien, v.a. der Schulkonferenz. Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.
Die Klassen- bzw. Jahrgangspflegschaften
… werden gebildet von allen Eltern der Schüler und Schülerinnen einer Klasse (5-9) oder eines Jahrgangs (10-12) . Sie wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende sowie dessen/deren Stellvertreter/in. Durch sie ist jede Jahrgangspflegschaft in unserer Schulpflegschaft vertreten.
Aufgaben: Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern und Lehrer/innen. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten unserer Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Auf dieser Ebene werden in vielen Klassen Stammtische oder Sommerfeste veranstaltet.
… besteht aus den gewählten Klassen- und Stufensprecher/innen. Sie wählt aus ihren Reihen eine/n Schulsprecher/in sowie deren / dessen Vertreter/in.
Aufgaben: Die SV hat insbesondere die Aufgabe, die Interessen der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu vertreten und die fachlichen, kulturellen, sportlichen, polititschen und sozialen Interessen der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Außerdem stellt die SV die Schülervertreter für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
Die Schulkonferenz
… setzt sich aus dem Schulleiter sowie den jeweils 6 gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler zusammen (Drittelparität seit dem Schuljahr 2011/2012).
Aufgaben: Die Aufgaben der Schulkonferenz sind im §65 SchulG geregelt. Demnach entscheidet die Schulkonferenz im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften u.a. in folgenden Angelegenheiten: Schulprogramm, Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern, Festlegung der beweglichen Ferientage, Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote, Organisation der Schuleingangsphase, Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind, Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten, Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen, Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen, Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen, Schulhaushalt, Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters, Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses, Erlass einer Schulordnung, Ausnahmen vom Alkoholverbot, Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung.