Umgang mit Schäden an ausgeliehenen Büchern

Jedes Schuljahr steht unserer Schule ein bestimmter Etat für neue Schulbücher zu. Um jede Schülerin und jeden Schüler optimal mit den nötigen Schulbüchern zu versorgen, müssen alle Schulbücher mindestens 5 Jahre halten. Leider entstehen an den Büchern durch Unachtsamkeit oder fehlende Umschläge Schäden, die die Nutzdauer eines Buches erheblich verkürzen. Aus diesem Grund müssen wir in solchen Fällen anteilig eine Ersatzzahlung fordern.

Um Missverständnisse zu vermeiden, sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, ihre Bücher bei Erhalt auf Schäden zu kontrollieren und diese ggf. innerhalb von einer Woche von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer eintragen zu lassen.

Am Ende des Jahres findet eine Durchsicht aller zurückgegebenen Bücher statt. Dabei werden neue Schäden registriert.

Der Betrag der Ersatzzahlung richtet sich zum einen nach der Zahl der Ausleihen, d.h. in den ersten drei Jahren sinkt der Wert des Buchs um jeweils 15%. Zum anderen wird die Schwere des Schadens eingerechnet. Bücher, die nicht mehr an andere Schülerinnen oder Schüler ausgeliehen werden können (z.B. durch einen starken Wasserschaden oder abgelöste Einbände), werden voll berechnet. Mittlere bzw. leichtere Schäden (z.B. leichte Wasserschäden, angerissene Ecken oder Seiten) werden zu 50% bzw. 25% berechnet. Damit soll die voraussichtlich verkürzte Nutzungszeit der Bücher entschädigt werden.

Beispiel:

Lambacher Schweizer 8; Erstausleihe, stark angerissen Ecken am Einband

23,50€*0,85 (Erstausleihe)*0,5 (mittlerer Schaden)=9,99€